Sonnenbergschule

Schulkindergarten

Aufnahmebedingungen

Im Schulkindergarten der Sonnenbergschule können Kinder ab dem dritten Lebensjahr aufgenommen werden. Sofern es pädagogisch sinnvoll und notwendig ist, können die Kinder den Schulkindergarten bis zur Aufnahme in eine Schule besuchen.

Die Aufnahme erfolgt nach Antrag der Eltern und Überprüfungsverfahren durch einen Sonderpädagogen/-in, sofern sich in diesem Überprüfungsverfahren der Schulkindergarten als geeigneter Förderort für das Kind herausstellt. Das Staatliche Schulamt muss einer Aufnahme am Schulkindergarten zustimmen.