Schulkindergarten
Im Schulkindergarten können Kinder ab dem dritten Lebensjahr aufgenommen werden. Sofern es pädagogisch sinnvoll und notwendig ist, können die Kinder den Schulkindergarten bis zur Aufnahme in eine Schule besuchen.
Die Aufnahme erfolgt nach Antrag der Eltern und einem Überprüfungsverfahren durch eine/n Sonderpädagogen/-in, sofern sich in diesem Überprüfungsverfahren der Schulkindergarten als geeigneter Förderort für das Kind herausstellt. Das Staatliche Schulamt muss einer Aufnahme am Schulkindergarten zustimmen.
Bitte nehmen Sie zur Klärung des Ablaufs Kontakt zu uns auf.
Weitere Infos finden Sie auch unter: